08.04.2026 NZZ Fearless Girl

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5800 Anschläge inkl. LZ. Von Claude Cueni


«Fearless Girl» – wie das furchtlose Mädchen das Fürchten lernte

Das Werk der amerikanischen Bildhauerin Kristen Visbal in New York ist zur Ikone weiblicher Selbstbehauptung geworden.


Als die Menschen am 7. März 2017 auf dem Weg zur Arbeit die lebensgrosse Statue in der Wall Street sahen, staunten sie nicht schlecht. Da stand ein freches Mädchen aus Bronze, ein Werk der amerikanischen Bildhauerin Kristen Visbal (63). Es war über Nacht heimlich aufgestellt worden. Nun stand das «Fearless Girl» unbeeindruckt vor dem weltberühmten «Charging Bull» des Italieners Arturo Di Modica (1941–2021). Auch er hatte 1989 seinen 3,2 Tonnen schweren Bullen über Nacht vor der New Yorker Börse aufgestellt.

Sein kraftstrotzender Bulle sollte nach dem Börsencrash von 1987 ein Symbol für Optimismus und wirtschaftliche Stärke sein. Doch jetzt machte dieses kleine Bronzemädchen aus seiner Skulptur einen aggressiven Bullen, der im Begriff war, es niederzutrampeln. Di Modica sah darin eine Verletzung seiner künstlerischen Rechte. Er rief seine Anwälte an.

Im Gegensatz zu Arturo Di Modica hatte Kristen Visbal ihr Werk nicht selber finanziert. Ihre Bronzeskulptur war eine Auftragsarbeit des Vermögensverwalters State Street Global Advisors (SSGA). Das Unternehmen wollte damit – gegen den Willen der Aktionäre – auf der Woke-Welle surfen und seinen neuen Investmentfonds bewerben, der Aktien von Firmen mit höherem Frauenanteil in Chefetagen bevorzugte.

Was als PR-Aktion geplant war, entwickelte rasch ein Eigenleben, und «Fearless Girl» wurde zu einem kulturellen und politischen Symbol. Touristen, Aktivisten und Medien feierten die Statue als Ikone weiblicher Selbstbehauptung. Sie wollten sie nicht mehr hergeben.

Vertragsbruch

Die Stadt New York beschloss 2018 aufgrund der massiven öffentlichen Forderung, das Werk zu behalten, und wies dem Bronzemädchen vor der New York Stock Exchange einen neuen Standort zu.

«Fearless Girl» vor dem kraftstrotzenden Bullen des italienischen Bildhauers Arturo Di Modica im Schnee in New York (Aufnahme vom 14. März 2017).Drew Angerer / Getty

Kristen Visbal beanspruchte derweil die künstlerischen Rechte an ihrer Figur und begann, kleine Kopien in Bronze zu giessen und auf eigene Rechnung zu verkaufen. Ihre Auftraggeberin, State Street Global Advisors (SSGA), sah darin einen Vertragsbruch, da Visbal nicht über die Marken- und Nutzungsrechte verfügte.

Ausgerechnet SSGA, die ursprünglich mit der Figur einen feministischen Aktienfonds beworben hatte, wollte auf keinen Fall, dass Kristen Visbal ihre Auftragsarbeit für eine feministische Agenda losgelöst vom Unternehmen verfolgte. Die Firmenanwälte sahen darin nicht nur einen Vertragsbruch, sondern auch eine Markenrechtsverletzung.

Verbotene Kopien

Nachdem Visbal im Januar 2019 trotz ausdrücklichem Verbot von SSGA eine Kopie von «Fearless Girl» dem Women’s March in Los Angeles verkauft hatte, reichte das Unternehmen am 14. Februar 2019 vor einem Gericht im Gliedstaat New York Klage ein wegen Herstellung und Verkauf unerlaubter Repliken. Das Unternehmen argumentierte, die Künstlerin habe nachweislich mindestens drei verbotene Kopien der Bronzestatue an Kunden verkauft.

Gefeiert als Symbol weiblicher Selbstbehauptung: «Fearless Girl» auf einer Aufnahme vom 8. März 2017.Mark Lennihan / AP

«Aufgrund von Visbals eklatanter Missachtung der wesentlichen Vertragsbedingungen sowie ihrer bisherigen und fortdauernden Weigerung, mit SSGA zusammenzuarbeiten, sieht sich SSGA gezwungen, diese Klage wegen Vertragsbruch einzureichen», erklärte das Unternehmen. Zu diesem Zeitpunkt bot Visbal auf ihrer Website ihre auf 1000 Exemplare limitierte Edition zu einem Stückpreis von 6500 Dollar an.

Sie beharrte darauf, dass sie alleine über das Copyright für «Fearless Girl» verfüge. Sie wollte nicht verstehen, dass Markenidentität vom Markenrecht und nicht vom Urheberrecht geschützt wird. SSGA stellte Visbals Eigentumsanspruch an der Skulptur infrage und argumentierte, dass unerlaubte Reproduktionen der Statue der globalen Kampagne zur Förderung von Geschlechtervielfalt in Unternehmen der Firma schaden könnten.

SSGA erklärte ausserdem, dass alle ihre Versuche, mit Visbal Kontakt aufzunehmen, zurückgewiesen worden seien. Zudem behauptete SSGA vor Gericht, Kristen Visbal habe «die Gewohnheit, Verträge zu brechen», und verwies auf die Klage der Alumni Association der US Coast Guard Academy, die Visbal im Gliedstaat Delaware vor Gericht gebracht hatte, weil sie die in Auftrag gegebene Statue von Alexander Hamilton im Wert von 28 000 Dollar trotz Bezahlung nie abgeliefert habe.

Visbal und ihr «Fearless Girl» lernten das Fürchten. SSGA verlangte nicht nur eine gerichtliche Unterlassungsverfügung, sondern auch Schadensersatz sowie die Erstattung der Anwaltskosten. Visbal warf das Handtuch.

Vor wenigen Wochen mailte die Autorin, sie sei erschöpft von all diesen Gerichtsverhandlungen und habe deshalb auf sämtliche Rechte verzichtet. Sobald sie ihr Leben wieder im Griff habe, werde sie wieder ein «Fearless Girl» erschaffen, ohne Auftraggeberin. Es solle eine feministische Figur werden, die sie allen zur freien Verwendung zur Verfügung stellen werde.

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