«Fearless Girl»
Wie das furchtlose Mädchen das Fürchten lernte
5584
Claude Cueni, 16.3.2026
Als die Menschen am 7. März 2017 auf dem Weg zur Arbeit die lebensgroße Statue in der Wall Street sahen, staunten sie nicht schlecht. Da stand ein freches Mädchen aus Bronze, ein Werk der amerikanischen Bildhauerin Kristen Visbal, 63. Es war über Nacht heimlich aufgestellt worden. Nun stand das «Fearless Girl» unbeeindruckt vor dem weltberühmten «Charging Bull» des Italieners Arturo Di Modica (1941–2021).
Auch er hatte 1989 seinen 3,2 Tonnen schweren Bullen über Nacht vor der New Yorker Börse aufgestellt. Sein kraftstrotzender Bulle sollte nach dem Börsencrash von 1987 ein Symbol für Optimismus und wirtschaftliche Stärke sein. Doch jetzt machte dieses kleine Bronzemädchen aus seiner Skulptur einen aggressiven Bullen, der im Begriff war, sie niederzutrampeln. Di Modica sah darin eine Verletzung seiner künstlerischen Rechte. Er rief seine Anwälte an.
Anders als Di Modica, der damals die Kosten für seinen 360’000 US-Dollar teuren Bullen selber bezahlte hatte, ging Kristen Visbal kein Risiko ein und liess sich die Statue fremdfinanzieren. Auftraggeber war der Vermögensverwalter State Street Global Advisors (SSGA). Das Unternehmen wollte damit (gegen den Willen der Aktionäre) auf der Woke-Welle mitsurfen und seinen neuen Investmentfonds bewerben, der Aktien von Firmen mit höherem Frauenanteil in Chefetagen bevorzugte. Was als PR-Aktion geplant war, entwickelte rasch ein Eigenleben und «Fearless Girl» wurde zu einem kulturellen und politischen Symbol. Touristen, Aktivisten und Medien feierten die Statue als Ikone weiblicher Selbstbehauptung. Sie wollten sie nicht mehr hergeben.
Vom PR-Gag zum Rechtsstreit
2018 entschied die Stadt New York, die Figur dauerhaft zu behalten und versetzte sie an einen neuen Standort vor der New York Stock Exchange.
Was als PR-Aktion geplant war, entwickelte rasch ein Eigenleben, und «Fearless Girl» wurde zu einem kulturellen und politischen Symbol. Touristen, Aktivisten und Medien feierten die Statue als Ikone weiblicher Selbstbehauptung. Sie wollten sie nicht mehr hergeben.
Ursprünglich nur für eine Woche geplant, beschloss die Stadt New York 2018 aufgrund des massiven öffentlichen Drucks, das Werk zu behalten, und wies dem Bronzemädchen vor der New York Stock Exchange einen neuen Standort zu.
Doch wirklich freuen konnte sich Arturo Di Modica darüber nicht. Denn auf den Bullenfotos waren neuerdings die Hoden und Hörner auffallend glänzend poliert. Abergläubische Touristen hatten die Angewohnheit, die Hoden und Hörner zu berühren, weil sie sich davon Glück, Wohlstand und Börsenerfolge erhofften. Hautfette wirkten dabei wie eine Politur.
Ernsthaftere Probleme hatte Kristen Visbal. Sie beanspruchte die künstlerischen Rechte an ihrer Figur und begann, kleine Kopien in Bronze zu gießen und auf eigene Rechnung zu verkaufen. Ihre Auftraggeberin, State Street Global Advisors (SSGA), sah darin einen Vertragsbruch, da Visbal nicht über die Marken- und Nutzungsrechte verfügte.
Ausgerechnet die SSGA, die ursprünglich mit der Figur einen feministischen Aktienfonds beworben hatte, wollte auf keinen Fall, dass Kristen Visbal ihre Auftragsarbeit für eine feministische Agenda losgelöst vom Investmentfonds weiterverfolgte. Die Firmenanwälte sahen darin nicht nur einen Vertragsbruch, sondern auch eine Markenrechtsverletzung.
Nachdem Visbal im Januar 2019 trotz ausdrücklichen Verbots der SSGA eine Kopie des «Fearless Girl» dem Women’s March in Los Angeles verkauft hatte, reichte das Unternehmen am 14. Februar 2019 vor einem Gericht im Bundesstaat New York Klage wegen Herstellung und Verkauf unerlaubter Repliken ein. Das Unternehmen argumentierte, die Künstlerin habe nachweislich mindestens drei verbotene Kopien der Bronzestatue an Kunden verkauft. «Aufgrund von Visbals eklatanter Missachtung der wesentlichen Vertragsbedingungen sowie ihrer bisherigen und fortdauernden Weigerung, mit SSGA zusammenzuarbeiten, sieht sich SSGA gezwungen, diese Klage wegen Vertragsbruchs einzureichen», erklärte das Unternehmen. Zu diesem Zeitpunkt bot Visbal auf ihrer Homepage ihre auf 1000 Exemplare limitierte Edition zu einem Stückpreis von 6500 US-Dollar an. Sie beharrte darauf, dass sie allein über das Copyright an «Fearless Girl» verfüge. Sie wollte nicht verstehen, dass Markenidentität vom Markenrecht und nicht vom Urheberrecht geschützt wird.
SSGA stellte Visbals Eigentumsanspruch an der Skulptur infrage und argumentierte, dass unerlaubte Reproduktionen der Statue der globalen Kampagne des Unternehmens zur Förderung von Geschlechtervielfalt in Firmen schaden könnten. SSGA erklärte außerdem, dass alle ihre Versuche, mit Visbal Kontakt aufzunehmen, zurückgewiesen worden seien. Zudem behauptete SSGA vor Gericht, Kristen Visbal habe «die Gewohnheit, Verträge zu brechen», und verwies auf eine Klage der «Alumni Association der U.S. Coast Guard Academy», die Visbal im Bundesstaat Delaware vor Gericht gebracht hatte, weil sie die in Auftrag gegebene Statue von Alexander Hamilton im Wert von 28 000 Dollar trotz Bezahlung nie abgeliefert habe.
Visbal und ihr «Fearless Girl» lernten das Fürchten. Die SSGA verlangte nicht nur eine gerichtliche Unterlassungsverfügung, sondern auch Schadensersatz sowie die Erstattung der Anwaltskosten. Visbal warf das Handtuch.
Vor wenigen Wochen mailte die Autorin, sie sei erschöpft von all diesen Gerichtsverhandlungen und habe deshalb auf sämtliche Rechte verzichtet. Sobald sie ihr Leben wieder im Griff habe, werde sie wieder ein «Fearless Girl» erschaffen, aber ohne Auftraggeberin. Es solle eine feministische Figur werden, die sie allen zur freien Verwendung zur Verfügung stellen werde.